Leistungs-Angebote
soziale Betreuung
alltägliches
- Begleitung zum Einkauf
- Begleitung zu Ärzten, Apotheken, Behörden etc.
- kleinere Einkäufe und Erledigungen
- Friedhofs-Besuche
- Begleitung und Teilnahme an kulturellen Aktivitäten ( z.B.: Museen, Kino, Zoo etc. )
- Haustier-Hilfe ( Hund ausführen / Katze füttern + Klo säubern )
- Krankenbesuche
juristisches
- Korrespondenzhilfe
- Wahrnehmung der Interessen ( Vertretungsvollmacht gem. § 174 BGB )
KEINE RECHTSBERATUNG ! KEINE PROZESSUALE VERTRETUNG !
therapeutisches
- intensive Gesprächsnachmittage ( aktives Zuhören )
- Depressions-Prophylaxe
- Spiele-Nachmittage
- "mal kieken, ob eener kiekt" ( Ausflüge, Enten füttern, bei Karstadt bummeln, etc. )
>>> sämtliche Angebote auch für Bewohner von Senioren-Einrichtungen !
Hinweis: Ich übernehme keine pflegerischen Leistungen !
Demenz-Betreuung
- Angehörigenberatung ( keine Diagnostik ! )
- Entlastungsbetreuung für pflegende Angehörige
- Ergänzungsbetreuung in Pflegeeinrichtungen
- alle Demenz-Stufen
HINWEIS : Die Honorare für die situative Betreuung demenziell erkrankter Patienten in stationären Einrichtungen können nicht über den § 17 SGB IX refinanziert werden, da dort zumeist bereits eine von der Pflegekasse bezahlte angeboten wird. Diese Betreuung ist jedoch nach meiner Erfahrung meist keine Situativ-Betreuung, da die Kräfte auch hier massiv unter Leistungsdruck stehen.
Honorare + Spesen
Honorare
- Grundsätzlich handele ich nach dem Ermessens-Prinzip die Honorare mit meinen Klienten frei aus!
- Ebenso grundsätzlich wird anschließend ein Betreuungs- und Honorarvertrag gefertigt.
- Betreuungs- und Vertretungshonorare werden unterschiedlich berechnet.
- Bei vereinbartem Stundenhonorar gilt die angefangene halbe Stunde.
- Die Honorarpflicht beginnt bei der Ankunft beim Klienten.
- Bei der Demenzbetreuung richten sich die Honorare nach der Stufe der Erkrankung
Spesen und Auslagen
- Fahrten mit der BVG oder Taxi sind vom Klienten zu bezahlen.
- Eintrittsgelder zu Veranstaltungen sind vom Klienten zu tragen.
- Portoauslagen werden ggf. pauschal mit dem Vertretungshonorar berechnet.
In den meisten Fällen kann ein "persönliches Budget" gem. § 17 SGB IX beantragt werden! Eine Gehbehinderung, wie Arthrose reicht oft schon dafür aus. Zuständig für die Zahlung ist der jeweilige Leistungsträger; meist die Rentenversicherung oder die Pflegekasse. Die Antragsbearbeitung kann jedoch in Berlin schon mal 3 Monate andauern, wird dann aber rückwirkend zum Datum der Antragsstellung an den Antragssteller gezahlt.
Hierüber berate ich Sie auf Wunsch gerne.
Erstgespräch
Natürlich müssen wir uns erst einmal "beschnuppern", denn wenn die Chemie nicht stimmt, macht die ganze Betreuung keinen Sinn!
Das gleiche gilt auch für die Angehörigen demenziell Erkrankter.
Das erste - intensive Beratungsgespräch ist selbstverständlich honorarfrei !
Ebenso selbstverständlich können Sie einen Angehörigen oder Verwandten hinzu ziehen - ich bin ja schließlich noch ein Fremder für Sie.