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Wußten Sie schon ?  ...

 
 
 
...  daß nach § 17 SGB IX
    jeder Mensch in unserem Land mit einer "Behinderung" - und egal welchen Alters Anspruch auf ein sogen. "persönliches                   Budget" hat ?
 
Bereits die Tatsache, daß Sie ohne Geh-Hilfe an Ihrer Teilnahme am sozialen Leben eingeschränkt sind, berechtigt Sie, eine betreuerische Hilfe in Anspruch zu nehmen!
 
Die Leistungen hierzu gelten nicht als "Einkünfte" - dürfen also nicht von der Rente oder Grundsicherung abgezogen werden !
 
Es ist bei der Antragsstellung auch völlig unerheblich, wen Sie mit dieser Hilfe betrauen; das kann Ihre Nachbarin, Ihr Sohn, Ihr Betreuer sein.
 
Nach dem Bescheid - der vom jeweiligen Leistungsträger erfolgt - wird das Geld auf  IHR  Konto überwiesen und Sie entscheiden, welchen Helfer Sie davon bezahlen.
Eine Nachweis-Pflicht gibt es allerdings schon!
 
Von der Kohle also mal eben ne halbe Tonne Blumenkohl kaufen - geht gar nicht - gell  :)
 
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...       daß  Sie ggf. Anspruch auf Wohngeld haben ?
        
        Sie beziehen eine "kleine Rente", die aber um ein paar Euro zu hoch ist, um Grundsicherung zu beziehen ?
        
        Beantragen Sie "Wohngeld" bei Ihrem zuständigen Bezirksamt - das Wohngeld ist ein Mietzuschuß für Geringverdiener.
        Das sind durchaus keine Almosen - das Geld steht Ihnen nach einem langen Arbeitsleben zu!
 
Die wichtigsten Adressen zum Bezirksamt Wedding ( Mitte ) finden Sie auf dieser Seite links unter "wichtige Adressen"
 
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...    daß Sie nicht immer den Notruf wählen müssen ( 110 ), wenn Sie Hilfe durch die POLIZEI benötigen ?
        
        Wenn Ihnen einfach nur etwas "spanisch" vorkommt, oder Sie einen bestimmten Verdacht zu einer möglichen Straftat haben, reicht es völlig aus, den zuständigen Polizei-Abschnitt ( früher: Polizeirevier ) anzurufen. Den Notruf sollten Sie wirklich nur bei einer akuten Gefahr, oder Bedrohung wählen!
 
Auf jedem Polizei Abschnitt gibt es einen sogenannten KOB ( KontaktBereichsBeamter ), der Sie auch gerne zu Hause aufsucht, um "delikate" Angelegenheiten aufzunehmen.
Kontaktbeamte sind in der Regel reifere Beamte im Dienstgrad eines POK ( PolizeiOberKommissar) mit langjähriger Diensterfahrung und entsprechender Kompetenz.
Ihren Abschnitt finden Sie links unter "wichtige Adressen"
 
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...    daß mit zunehmenden Alter "Schusseligkeit" und Vergeßlichkeit 
        absolut kein Grund zur Panik sind ?
 
        Dies wird als "Altersvergeßlichkeit" bezeichnet und hat mit einer Demenz absolut nichts gemein!
        
        Leider wird die Angst vor einer Demenz-Erkrankung immer wieder durch unseriöse Medienberichte geschürt!
        Daß Menschen zunehmenden Alters vergeßlich werden ist völig normal - allerdings sollte diese Vergeßlichkeit auch im objektiven
        Fokus bleiben.
        Im Zweifel sollte zu allererst eine seröse Beratungsstelle aufgesucht werden und ggf. erst danach ein geeigneter Neurologe!
        Stets auch mehrere Diagnosen einholen!
 
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...    daß ein Betreuer Sie nicht "entmündigt"
        sondern Ihnen lediglich zur besseren Bewältigung Ihrer Alltagsprobleme beiseite steht ?
        
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...    daß Sie in einem Pflegschaftsverfahren
        zuvor angehört werden müssen und den künftigen - gerichtlich bestellten Betreuer selbst bestimmen dürfen ?
 
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